Netzzugang - Netzentgelte
Die Stadtwerke Andernach Energie GmbH ist als Strom- und Gasnetzbetreiber tätig.
Das Stromverteilungsnetz der Stadtwerke Andernach Energie GmbH liegt in der Regelzone der Amprion GmbH und umfasst Stromnetz in der Stadt Andernach einschließlich der Stadtteile Miesenheim, Namedy, Eich und Kell (betroffene Orte mit PLZ 56626). Der Stromtransport erfolgt nach den Regeln der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) in der jeweils gültigen Fassung.
Lieferantenrahmenvertrag:
Der „Lieferantenrahmenvertrag über die Nutzung des örtlichen Verteilnetzes zur Stromversorgung von Letztverbrauchern sowie dessen Anlagen“ ist zwischen Lieferant und Verteilnetzbetreiber abzuschließen.
Download PDF: Netznutzungsvertrag Lieferant
Anlage 1: Ansprechpartner & Erreichbarkeit / Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Strom
Download PDF: Anlage 2: Preisblatt Netzentgelte
Weiterleitung Strommengen §19 StromNEV
Zertifikat
Hier können Sie unsere Service-Zertifikate herunterladen:
Stadtwerke Andernach Strom Netz
Stadtwerke Andernach Strom Vertrieb
Stadtwerke Andernach Gas Vertrieb
Preisblätter
Preise für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Andernach Energie GmbH:
Die Stadtwerke Andernach Energie GmbH ist verpflichtet, anderen Unternehmen die Nutzung ihres Stromnetzes für Stromlieferungen zu ermöglichen und die Bedingungen der Netznutzung zu veröffentlichen. Unsere Netznutzungspreise basieren in Struktur und Höhe auf den Grundsätzen, die in EnWG sowie StromNEV und StromNZV über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungspreisen für elektrische Energie enthalten sind. (unter Vorbehalt)
Preisblatt zum Download:
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Download PDF: Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Download PDF: Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung
Download PDF: BDEW Richtlinie TAB MS 2008
Download PDF: BDEW Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Download PDF: Niederspannungsanschlussverordnung
Download PDF: Ergänzende Bedingungen zur NAV
HOCHLASTZEITFENSTER FÜR ATYPISCHE NETZNUTZUNG
Letztverbraucher mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.
Ist aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
MEHR- UND MINDERMENGENPREISE
Veröffentlichung von Preisen zur Mehr- und Mindermengenabrechnung
der Stadtwerke Andernach Energie GmbH:
BESCHEINIGUNGEN
Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes