Einspeiser
Biogaseinspeisung
Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festlegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Anbei die Ergänzenden Mindestanforderungen der Stadtwerke Andernach Energie GmbH:
Download PDF: Ergänzende Mindestanforderungen
Derzeitiger Stand der Biogaseinspeisung (01.01.2014): 0 kWh
Der Weg zum Netzanschluss
Zum Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Biogas an unser Verteilungsnetz, gemäß der Gasnetzzugangsverordnung, haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Zum Anschluss einer Bioerdgasanlage an das Erdgasnetz der Stadtwerke Andernach Energie GmbH benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren.
Download PDF: Vordruck Netzanschlussbegehren
Mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mitteilen, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Ihrerseits eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.
Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der EVM Netz GmbH prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.
Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von 3 Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.
Info:
Das Netzanschlussbegehren und prüfungsrelevante Unterlagen sind zu richten an:
Stadtwerke Andernach Energie GmbH
Läufstraße 4
56626 Andernach