Der Jahrescheck im Haus
Der sichere Betrieb der Gas-Hausinstallation
Bericht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme des Gasdruckregelgeräts und der Messeinrichtung, ist der Anschlussnehmer verantwortlich (§ 13 NDAV).
Seine allgemeine Verkehrssicherungspflicht erfüllt der Anschlussnehmer, wenn er den folgenden Punkten verantwortungsgerecht nachkommt:
Jährliche Hausbegehung (Jahres-Check) d.h. Inaugenscheinnahme der Gasanlage anhand einer Checkliste durch den Anschlussnehmer selbst – hierfür sind keine spezifischen Fachkenntnisse notwendig – oder durch ein Installationsunternehmen. Auch einige Bezirksschornsteinfeger bieten diese Überprüfung an. Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit!
- Regelmäßige Wartung der Gasverbrauchseinrichtungen nach Herstellerangaben durch ein Vertragsinstallationsunternehmen.
- Alle 12 Jahre Prüfung der Leitungsanlage auf Gebrauchsfähigkeit durch ein Vertragsinstallationsunternehmen.
Übrigens: Sollten Sie der Meinung sein, es würde nach Gas riechen, benachrichtigen Sie uns sofort, Tel.: 0800 / 0 298 224, wir sind rund um die Uhr für Sie da.
Informationsblatt zum Verhalten bei Gasgeruch