FAQ
Ökostrom wird aus Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Geothermie) hergestellt. Diese Erzeugungsarten sind klimafreundlich, verbrauchen keine fossilen Brennstoffe (Kohle, Gas, Öl) und erzeugen auch keinen atomaren Abfall. Mit jeder zusätzlichen Kilowattstunde Ökostrom im deutschen Stromnetz wird daher der Strommarkt in Deutschland positiv hin zu mehr Nachhaltigkeit umgestaltet
Unter dem Begriff „Ökostrom“ werden die Erzeugung von Strom aus Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Geothermie und der Verfeuerung nachwachsender Brennstoffe (Holz, Pellets) bei der Biomasse zusammengefasst. Die Bundesnetzagentur definiert „Ökostrom“ wie folgt:
„Ein Ökostromtarif ist ein Stromtarif, der aufgrund von Ökostrom-Labeln oder Strom-Kennzeichnung als Stromtarif mit besonderer Relevanz des Anteils/ der Förderung der effizienten oder regenerativen Energiegewinnung ausgewiesen und zu einem gesonderten Tarif angeboten/ gehandelt wird.“
Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Geothermie produzieren kein CO₂ bei der Erzeugung des Ökostroms. Insofern ist Ökostrom klimaneutral. Allerdings muss man auch die CO₂-Emissionen beim Bau dieser Anlagen betrachten, so dass auch Ökostrom nicht zu 100% klimaneutral ist. Bei Biomassekraftwerken muss man auch wissen, dass diese nachwachsende Brennstoffe (Holz, Pellets) verfeuern, wobei durchaus CO₂ ausgestoßen wird. Verbrannt werden dabei aber keine fossilen Brennstoffe, sondern nur nachwachsende Materialien, so dass auch diese Erzeugungsart unter dem Strich klimaneutral ist.
Nein. Die Erzeugung von Ökostrom aus nachhaltigen Erzeugungsanlagen (Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Geothermie und Biomasse) ist über die letzten beiden Jahrzehnte hinweg immer preiswerter geworden. Der technische Fortschritt und die wachsende Erfahrung beim intensivierten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien haben die Erzeugungskosten kontinuierlich sinken lassen. So kann der Ökostrom an der Strombörse heute den Strom aus Gas-, Kohle- und Atomkraftwerken oft schon unterbieten. Und dieser Vorteil kommt auch beim Verbraucher an: Laut Bundesnetzagentur betrug der bundesweite durchschnittliche Aufpreis für Ökostrom zuletzt nur noch vier Prozent.
Es gibt keinen physischen Unterschied zwischen herkömmlichen Strom und Ökostrom. Strom ist ein technisch normiertes Produkt und aus jeder Steckdose in Deutschland kommt immer der gleiche Strom. Der Unterschied zwischen herkömmlichen Strom und Ökostrom liegt vielmehr ausschließlich in der Art der Herstellung. Unter Ökostrom fasst man die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zusammen wie Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Geothermie und Biomassekraftwerken. Demgegenüber steht die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen (Braunkohle, Steinkohle, Gas) und Atomkraft. Ökostrom ist damit klimaneutral und belastet kommende Generationen nicht mit Atommüll.
Der Ökostrom wurde in Deutschland im Jahr 2018 aus Windkraft an Land (88,7 GWh, 45%), Solar (40,8 GWh, 20%), Biomasse (40,4 GWh, 20%), Windkraft auf See (19,1 GWh, 9%), Wasserkraft (4,8 GWh, 2%), Deponie-, Klär- und Grubengas (1,1 GWh, 0,5%) und Geothermie (0,1 GWh, 0,05%) erzeugt. Die gesamte Jahresarbeit aus erneuerbaren Energien betrug 2018 insgesamt 195 GWh.
FAQ - 24h Lieferantenwechsel
Hinweis:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. März 2024 die Festlegung zur Umsetzung eines beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsels in 24 Stunden (24h-LFW) beschlossen. Die Umsetzung hierzu erfolgt ab dem 6. Juni 2025. Der beschleunigte Lieferantenwechsel hat hohe praktische Relevanz für den Umzugsprozess. Insbesondere rückwirkende Ummeldungen im Strom sind dann nicht mehr möglich. Nachstehend sind die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem eine Lieferstelle den bisherigen Energieversorger wechselt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel günstigere Preise, höhere Qualität der Dienstleistungen, verbesserte Lieferkonditionen.
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt der Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen - und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den "24h-Lieferantenwechsel", sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Nein. Der 24h-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Bezug an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.
Im Kundenservice der Stadtwerke Andernach Energie unter:
Tel.: 02632 298-121
E-Mail: Kundenservice@Stadtwerke-Andernach.de
- Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugstermin
- Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den "24h-Lieferantenwechsel", sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie ihren Umzug spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.

