Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Feststellung des Grundversorgers Elektrizität in dem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung gemäß § 36 Abs. 2 EnWG – gültig für das Konzessionsgebiet der Stadtwerke Andernach Energie GmbH:
Grundversorger ist für den Zeitraum:

  • vom 1.1.2016 bis 31.12.2018: innogy SE, Opernplatz 1, 45128 Essen
  • vom 1.1.2019 bis 31.09.2020: innogy SE, Opernplatz 1, 45128 Essen
  • vom 1.10.2020 bis 31.12.2021: E.ON Energie Deutschland GmbH, Arnulfstraße 203, 80634 München (Fusionierung Innogy SE mit E.ON)
  • vom 01.01.2022 bis 31.12.2024: Stadtwerke Andernach Energie GmbH, Läufstr. 4, 56626 Andernach

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