In der kalten Jahreszeit sind Anlagen der Wasserversorgung durch Frost besonders gefährdet. Dies betrifft insbesondere Wasserzähler in unbeheizten Wohnhäusern, ungenutzten Gebäuden, Schachtbauwerken und auf Gartengrundstücken.
Die Grundstückseigentümer werden von der Stadtwerke Andernach gebeten, die Wasserzähler vor Frost zu schützen. In den einschlägigen Vorgaben des Gesetzgebers ist definiert, dass der Grundstückseigentümer für witterungsbedingte Schäden am Wasserzähler haftet.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Kundenservices der Stadt-werke Andernach Energie GmbH gerne zur Verfügung. (Telefon: 02632 / 298 -121, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-andernach.de).