Ableser berücksichtigen die geltenden Hygieneregeln
Ableser der Stadtwerke Andernach Energie GmbH sind von Montag, 2. November bis Montag, 30. November 2020 in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen unterwegs, um die aktuellen Zählerstände aller Haushalte zu ermitteln. Die Stadtwerke Andernach sind unabhängig davon, wer im Einzelfall der tatsächliche Energieversorger ist, als örtlicher Netzbetreiber dazu verpflichtet, einmal im Jahr die Zählerstände zu erfassen. Davon betroffen sind die Energiesparten Wasser, Strom, Erdgas und Fernwärme. Die Ableser können sich entsprechend ausweisen und werden die aktuell geltenden Hygieneregeln einhalten.
Sollte der Zugang zu den Zählern nicht möglich sein, wird eine Zählerablesekarte hinterlegt und der Kunde um Selbstablesung gebeten. Diese Möglichkeit besteht auch für Kunden, die Dritten während der Corona-Pandemie keinen Zugang zu Ihren Räumlichkeiten gewähren möchten. Sofern den Stadtwerken bis Montag, 30. November 2020 kein Zählerstand vorliegt, wird der Wert geschätzt.
Die Stadtwerke rechnen die abgelesenen Werte für Strom und Erdgas mit den Lieferanten, die das Netz der Stadtwerke nutzen, ab. Die von den Stadtwerken übermittelten Zählerstände können von den Energieversorgern für die individuelle Abrechnung mit dem Endkunden genutzt werden. Einige Lieferanten lassen den Zählerstand zusätzlich selbst ablesen. Bezieht der Endkunde also Strom und Erdgas über die Stadtwerke, werden diese Energiearten direkt abgerechnet. Andernfalls erhält der Endkunde eine Rechnung vom jeweiligen Energieversorger. Wasser und Fernwärme werden seitens der Stadtwerke in jedem Fall direkt mit den Endkunden abgerechnet. Der Rechnungsversand erfolgt voraussichtlich Ende Dezember 2020.
Für Rückfragen und weitere Informationen zum Thema Ablesung stehen die Mitarbeiter des Kundenservices der Stadtwerke Andernach Energie GmbH gerne zur Verfügung: Telefonisch unter Tel. 02632 / 298 -121 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-andernach.de.