Die aktuelle Energiemarktkrise führt zu enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Die Bundesregierung hat erneut auf die anhaltende Krise reagiert und möchte durch weitere Maßnahmen die Kunden entlasten. Bis die geplanten Preisbremsen 2023 in Kraft treten, hat die Bundesregierung eine Soforthilfe, die sogenannte „Dezemberhilfe“, für Gas- und Wärmekunden be-schlossen. Die Kunden profitieren hierbei von einer staatlichen Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Das bedeutet konkret für die Kunden von BäckerjungenGas und die Stadtwerke-Wärmekunden, dass der im Dezember fällige Abschlagsbetrag nicht eingezogen beziehungsweise nicht fällig wird. Kunden, die monatlich per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, können die Zahlung im Dezember 2022 aussetzen. Wer dennoch zahlt, erhält den Betrag in der nächsten Jahresrechnung als Gutschrift ausgewiesen.
Der Wegfall des Dezemberabschlags entspricht jedoch nicht dem Entlastungsbetrag, der in der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben wird. Für die Erdgaskunden gilt nachfolgende Berechnungsgrundlage: Die Höhe der Soforthilfe des Bundes entspricht einem Zwölftel der im September 2022 gültigen Prognose für die Jahresmenge. Diese prognostizierte Jahresmenge wird mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde multipliziert. Hinzugerechnet wird dann noch der Grundpreis für den Monat Dezember. Bei Fernwärmekunden ist die Berechnung abweichend. Aus der Summe aller erhobenen Abschläge im Abrechnungsjahr wird der Durchschnittsbetrag pro Monat gebildet. Dieser Betrag wird dann um 20 Prozent erhöht. Der nach diesem Schemen errechnete Entlastungsbetrag wird in der nächsten Jahresrechnung gesondert ausgewiesen.
Im Jahr 2023 soll darüber hinaus eine Strom- und Gaspreisbremse greifen. Nachdem auf Bundesebene die entsprechenden Gesetze verabschiedet wurden, werden die Stadtwerke ihre Kunden informieren. Um die Belastung der Haushalte etwas zu reduzieren, werden dann entsprechende Senkungen der regelmäßigen Abschlagszahlungen angestrebt.
Weitere Informationen zur Dezemberhilfe finden Sie auch unter: https://www.stadtwerke-ander-nach.de/dezemberabschlag/.