Frist für Betreiber von Photovoltaikanlagen läuft ab

Eintragung ins Marktstammdatenregister bis Ende Januar

 

Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch die Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Die Stadtwerke Andernach weisen darauf hin, dass die Übergangsfrist für Bestandsanlagen am 31. Januar 2021 endet. Wer bis zu diesem Zeitpunkt seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert seinen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz).

Insgesamt hatte der Gesetzgeber eine 24-monatige Übergangsfrist eingeräumt. Ab dem 1. Februar werden für die Einheiten, die nicht registriert sind, Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG eingestellt. Auch nach mehrfachen Erinnerungen, letztmalig im Juli 2020, sind im Netzgebiet der Stadtwerke Andernach für rund 130 Anlagen noch keine Registrierungen durchgeführt. „Den Stadtwerken Andernach sind als Netzbetreiber die Hände gebunden, es dürfen keine Entgelte mehr ausgezahlt werden“, so Lars Hörnig, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Andernach.

Auch Anlagen, deren Strom nicht vergütet wird, müssen eingetragen werden. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld. Das Register finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de .

Wer Fragen zum Thema hat, kann sich telefonisch unter 0228/ 14-3333 an die Bundesnetzagentur oder an unsere Mitarbeiter des Kundenservices telefonisch unter 02632/ 298-121 oder per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke-andernach.de wenden.

Ansprechpartnerin für PR & Marketing:
Laura Bell
02632 298-210
Presse@Stadtwerke-Andernach.de

Frist zur Eintragung ins Marktstammdatenregister endet im Januar.

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