Senkung der Mehrwertsteuer bei den Stadtwerken

Die Stadtwerke Andernach möchten Ihre Kunden über die Neuigkeiten bezüglich der aktuellen Senkung der Mehrwertsteuer informieren. Die Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärme-Kunden profitieren im vollen Umfang von der Mehrwertsteuersenkung. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt der befristet reduzierte Satz von 16 Prozent bei Strom, Gas und Fernwärme und 5 % bei Wasser.

Automatische Anpassung: Die Stadtwerke passen ihre Bruttoentgelt-Preise automatisch an den neuen Steuersatz an. Kunden profitieren von dem Kostenvorteil bei ihrer Jahresabrechnung. In der Regel leisten Strom- und Erdgaskunden monatliche Abschläge, also Vorauszahlungen auf die spätere Jahresrechnung. Es ist nicht notwendig, diese Abschlagszahlungen anzupassen. Wenn die Kunden ihre Jahresrechnung erhalten, werden die jeweiligen Verbräuche mit den korrekten Steuersätzen berechnet. Daher ist eine Zwischenablesung nicht erforderlich.

Nur wenn Kunden eine starke Abweichung zum Vorjahresverbrauch verzeichnen, ist eine Zwischenablesung sinnvoll. Auf diese Weise können Nachzahlungen vermieden werden. Grundsätzlich können Kunden ihre Zähler ablesen und den Zählerstand über das Kundenportal eingeben. Ebenfalls können diese auch direkt vor Ort im Stadtwerke-Kundencenter sowie telefonisch gemeldet werden.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Kundenservice der Stadtwerke Andernach Energie GmbH gerne zur Verfügung (Telefon: 02632 / 298 – 121, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-andernach.de).

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