Anlagen der Wasserversorgung vor Frost schützen

In der kalten Jahreszeit sind Anlagen der Wasserversorgung durch Frost besonders gefährdet. Das gilt vor allem für Wasserzähler in nicht geheizten Wohnhäusern sowie in nicht bewohnten Gebäuden und bei Gartengrundstücken.

Die Grundstückseigentümer werden von der Stadtwerke Andernach gebeten, die Wasserzähler vor Frost zu schützen. In den einschlägigen Vorgaben des Gesetzgebers ist definiert, dass der Grundstückseigentümer für witterungsbedingte Schäden am Wasserzähler haftet.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Kundenservices der Stadtwerke Andernach Energie GmbH gerne zur Verfügung. (Telefon: 02632 / 298 -121, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-andernach.de).

 

Standort anzeigen

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig!
Daher verhindern wir das automatische Laden von Scripten über externe Server. Zur Darstellung der Karte ist es jedoch notwendig, die von Google bereitgestellte Maps API zu laden. Durch das Klicken auf "Google Map laden" stimmen Sie der Verwendung der entsprechenden API zu.

Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Datenschutzhinweisen von Google entnehmen.

FRAGEN ODER ANFRAGEN?