In der kalten Jahreszeit sind Anlagen der Wasserversorgung durch Frost besonders gefährdet. Das gilt vor allem für Wasserzähler in nicht geheizten Wohnhäusern sowie in nicht bewohnten Gebäuden und bei Gartengrundstücken.
Die Grundstückseigentümer werden von der Stadtwerke Andernach gebeten, die Wasserzähler vor Frost zu schützen. In den einschlägigen Vorgaben des Gesetzgebers ist definiert, dass der Grundstückseigentümer für witterungsbedingte Schäden am Wasserzähler haftet.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Kundenservices der Stadtwerke Andernach Energie GmbH gerne zur Verfügung. (Telefon: 02632 / 298 -121, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-andernach.de).